XNotar ist für Sie zum Standard des elektronischen Rechtsverkehrs im Notariat geworden.
Ab 1. Januar 2021 stellen wir Ihnen ein neues und für Sie optimiertes XNotar zur Verfügung! Es besteht aus den Modulen Handelsregister und Grundbuch in XNP, der Basisanwendung der Bundesnotarkammer.
Bereits ab 16. November 2020 können Sie das neue XNotar bestellen.
Die Highlights des neuen XNotar
Zukunftsorientierte Anwendung mit intuitivem Aufbau
Innovative webbasierte Software
Übersichtliche Gestaltung und individuelle Workflows
Ab 16. November 2020: Postalische Kündigung von XNotar 3 durch die NotarNet GmbH
Ab 16. November 2020: Möglichkeit zur Bestellung des neuen XNotar
Ab 1. Januar 2021: Verfügbarkeit des neuen XNotar in XNP
Wie erleichtern wir Ihnen den Umstieg?
Als Kunde des neuen XNotar: XNotar 3 noch für kurze Zeit parallel nutzbar
Im ersten Vertragsmonat nach dem Umstieg: Berechnung des alten XNotar 3-Preises für das neue XNotar
Unterstützung durch umfangreiche Online-Hilfen (mit Videos) und unseren Support
Weitere Informationen:
Die Kosten für das neue XNotar betragen nach dem ersten Vertragsmonat monatlich EUR 60,00.
Für einen Vorgeschmack auf das neue XNotar werfen Sie gerne einen Blick auf die Online-Hilfe des neuen XNotar.
Folgende Anbieter haben Schulungen zum neuen XNotar angekündigt:
1. Bielefelder Fachlehrgänge: Notar Walter Büttner, MBA (Referent), Stefan Schmittner (Referent) und RA Christoph Sandkühler (Moderator), www.bielefelder-fachlehrgaenge.de (Schulungsbeginn 28.12.2020)
Die Schulungsinhalte werden durch die jeweiligen Anbieter selbständig entwickelt. Falls Sie an dieser Stelle ebenfalls als Schulungsanbieter genannt werden möchten, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.
Einrichten und Berechtigen im Stammdatenverzeichnis XNP – und damit auch das künftig darin modular enthaltene XNotar – öffnet sich nur nach persönlicher Anmeldung. Über das Stammdatenverzeichnis der BNotK können Sie Ihren XNP-Nutzern (also v.a. Ihren Mitarbeitenden) jetzt schon die erforderliche Zugangsberechtigung (Nutzername und Passwort) verleihen. Online-Hilfe: Einrichten und Berechtigen von Mitarbeitenden
Prüfung Ihrer Systemvoraussetzungen Ihre Hard- und Software sollte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Mit Blick auf das Elektronische Urkundenarchiv hat die Bundesnotarkammer die Systemvoraussetzungen in einem Rundschreiben vom 5. September 2019 für Sie bzw. Ihren Systembetreuer zusammengefasst. Diese gelten auch für das neue XNotar. Die Voraussetzungen finden Sie auch hier: Online-Hilfe: Systemanforderungen