Wir möchten, dass Sie auf der Suche nach weiteren Informationen keine Zeit verlieren. Deshalb finden Sie hier Links zu weiteren interessanten Themenbereichen.
Ob Details zum elektronischen Rechtsverkehr, zur sicheren Internetnutzung und zum optimalen IT-Einsatz oder zur Signaturkarte – alle Informationen sind nur einen Klick entfernt.
Der Begriff „Elektronischer Rechtsverkehr“ bezeichnet allgemein die Vornahme von Rechtsgeschäften auf elektronischem Weg. Unter dem folgendem Link finden Sie unter anderem eine Übersicht zu den Bestimmungen der Bundesländer, Antworten auf Praxisfragen und Angebote und Internetseiten der Justiz.
Die Signaturkarte für den elektronischen Rechtsverkehr ist das digitale Äquivalent zu Siegel und Unterschrift. Sie wird von der Bundesnotarkammer ausgegeben und erfüllt die besonderen Anforderungen an die Erstellung notarieller elektronischer Urkunden. Erfahren Sie alles Wichtige zur Signaturkarte und deren Beantragung.
Die IT-Nutzung im Notariat unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wir haben für Sie wichtige Informationen zur Internetsicherheit gesammelt und verlinkt.
Sie haben noch Fragen? Dann erreichen Sie uns schnell und persönlich per Telefon oder E-Mail. Wir sind gerne für Sie da. Montag bis Freitag von 8 – 17 Uhr (gebührenfrei)