
Die Bundesnotarkammer richtet für jede Notarin und jeden Notar, sowie Notariatsverwalterinnen oder Notariatsverwaltern das besondere elektronische Notarpostfach (beN ) ein.
Maßgeblich für die Einrichtung ist die im Notarverzeichnis eingetragene Amtstätigkeit. beN dient in erster Linie der sicheren elektronischen Kommunikation mit Gerichten, kann aber auch für die sichere Kommunikation mit Behörden, mit Notarkammern und sonstigen Organisationen des Notariats, mit anderen Notarinnen und Notaren sowie mit der Anwaltschaft (beN-zu-beA) verwendet werden.
Neben der technischen Infrastruktur für den Betrieb der Postfächer stellt die Bundesnotarkammer eine Anwendung für Notarinnen und Notare zur Aktivierung des Postfachs sowie zum Empfang und Versand von Nachrichten zur Verfügung. Die Aktivierung von beN kann dabei erst nach der Ersteinrichtung der XNP-Anwendung erfolgen.