Unabhängig davon, ob Sie eine neue Amtstätigkeit beginnen, sich Änderungen in Ihrer Sozietät ergeben oder Sie innerhalb Ihres Amtssitzes umziehen – fest steht: Ein Amtswechsel ist immer auch mit Aufwand verbunden.
Es tauchen Fragen auf wie: Kann ich vorhandene IT-Einrichtungen, Dienste, Anwendungen und Daten übernehmen oder meinen bisherigen Mobilanschluss und Heimarbeitsplatz einfach weiternutzen? Als Ihr kompetenter Partner sorgen wir uns darum, dass alles reibungslos abläuft – von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung bis zur technischen Umsetzung.
Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei einer Neueinrichtung oder Umstellung Ihres Elektronischen Rechtsverkehrs ankommt. Die XNotar-Software mit einfacher Datenübernahmefunktion ist da nur ein Beispiel für eine clevere und effiziente Lösung. Große Flexibilität und hohe Effizienz für Ihre neue Situation bieten Ihnen auch unsere leistungsstarken Produkte, die Sie individuell an Ihre Ansprüche anpassen können. Denn unser Ziel ist es, Ihnen den Wechsel so einfach und komfortabel wie möglich zu machen. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Arbeit und Ihre Kunden.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Amtswechsel ganz individuell.
Wenn Sie unmittelbar nach Ende Ihrer vorhergehenden Amtstätigkeit eine neue Amtstätigkeit beginnen, müssen Sie unter anderem folgende Punkte berücksichtigen:
die Neubestellung der für die neue Amtstätigkeit benötigten Dienste
die Kündigung der Dienste zur auslaufenden Amtstätigkeit
die Umschreibung weiterlaufender Verträge auf Ihre neue Amtstätigkeit
die Klärung der Problematiken, die mit der Datenübernahme von einer vorhergehenden Amtstätigkeit oder der Aufrechterhaltung des Betriebs und der IT-Einrichtungen eines bestehenden Büros verbunden sind.
Wenden Sie sich dazu bitte frühzeitig an unseren Kundenservice. Auf Anfrage erhalten Sie eine Aufstellung von Leistungen, die Sie bei der NotarNet GmbH bestellt haben. Darunter befinden sich Hinweise zur Neubestellung, Kündigung und zum Rückbau sowie Tipps, wie ein Amtsnachfolger nach Freigabe durch den Amtsvorgänger in gemeinsamer Abstimmung Teile von technischen Einrichtungen oder Diensten bei der NotarNet GmbH oder Bundesnotarkammer weiternutzen kann.
Wenn Ihre Amtstätigkeit endet, werden unterschiedliche Maßnahmen notwendig. Dazu gehören:
Die Kündigung und der Rückbau technischer Einrichtungen und Dienste. Im Falle eines Amtsnachfolgers oder Verwalters sollen in vielen Fällen Teile vorhandener technischer Einrichtungen weiterbetrieben werden (siehe hierzu auch „Neue Amtstätigkeit“).
Wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Kundenservice und kündigen Sie die abonnierten Leistungen rechtzeitig. Auf Anfrage erhalten Sie eine Aufstellung von Leistungen, die Sie bei der NotarNet GmbH bestellt haben und ggf. Hinweise, wie ein Amtsnachfolger in gemeinsamer Abstimmung Teile von technischen Einrichtungen weiternutzen kann.
Wenn Sie Ihr Büro an eine andere Adresse innerhalb des Amtssitzes verlegen, informieren Sie die Kammer bitte rechtzeitig, damit dort die Adressänderung im Notarverzeichnis eingetragen werden kann. Die weiteren Kontaktdaten aktualisieren Sie bitte selbst unter „eigene Daten“ im Stammdatenverzeichnis der Bundesnotarkammer.
Bitte teilen Sie uns die neue Rechnungsadresse und Standortadresse der Notarnetzbox mit, soweit diese vom Eintrag im Notarverzeichnis abweicht. Wir bitten Sie, uns frühzeitig zu kontaktieren, falls Änderungen des DSL-/Internet-Anschlusses oder bei weiteren Anwendungen zu erwarten sind, damit wir die Vorbereitungen in gemeinsamer Abstimmung mit ihrem Systembetreuer treffen können.
Kontakt
Sie haben noch Fragen? Dann erreichen Sie uns schnell und persönlich per Telefon oder E-Mail. Wir sind gerne für Sie da. Montag bis Freitag von 8 – 17 Uhr (gebührenfrei)
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