Mit XNotar auf Basis von XNP haben Sie eine gute Wahl getroffen! Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben sich für eine zukunftsorientierte Anwendung entschieden, die Sie im digitalen Notaralltag zuverlässig begleiten wird.

Uns ist es wichtig, Sie beim Einstieg in die Anwendung bestmöglich zu unterstützen. Hier stellen wir daher alle wichtigen Informationen für Ihren Einstieg in XNotar zur Verfügung.

Weitere hilfreiche Erklärvideos für den Einstieg finden Sie in unserer Onlinehilfe: Erklärvideos

Sie haben eine Frage?

Hier finden Sie die passende Antwort.

Ich habe XNotar bestellt - wie erhalte ich XNotar am Tag des Vertragsbeginns?

XNP prüft bei der Anmeldung, ob Sie über eine XNotar-Lizenz verfügen. Falls ja, erscheinen die XNotar-Module ab Beginn Ihrer Vertragslaufzeit automatisch in der Menüleiste von XNP. Sie brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Onlinehilfe unter Nutzung lizenzpflichtiger Funktionen

Welche Vorbereitungen sind nötig, um XNotar nutzen zu können?

Um optimal auf das neue XNotar vorbereitet zu sein, können Sie bereits jetzt folgende Voraussetzungen schaffen:

  • Einrichten und Berechtigen im Stammdatenverzeichnis
    XNP – und damit auch das darin modular enthaltene XNotar – öffnet sich nur nach persönlicher Anmeldung. Über das Stammdatenverzeichnis der BNotK können Sie Ihren XNP-Nutzern (also v.a. Ihren Mitarbeitenden) jetzt schon die erforderliche Zugangsberechtigung (Nutzername und Passwort) verleihen.
    Online-Hilfe: Einrichten und Berechtigen von Mitarbeitenden

  • Prüfung Ihrer Systemvoraussetzungen
    Ihre Hard- und Software sollte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Mit Blick auf das Elektronische Urkundenarchiv hat die Bundesnotarkammer die Systemvoraussetzungen in einem Rundschreiben vom 5. September 2019 für Sie bzw. Ihren Systembetreuer zusammengefasst. Diese gelten auch für das neue XNotar. Die Voraussetzungen finden Sie auch hier:
    Online-Hilfe: Systemanforderungen

 

Wie kann ich in XNotar Einreichungen bei Amtsgerichten in FamFG-Verfahren, insbesondere aus den Bereichen Familienrecht, Nachlassrecht, Betreuungsrecht, in elektronischer Form mit einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz im XJustiz-Format vornehmen?

Zu Ihrer Unterstützung bei der Erfüllung der durch die Einfügung von § 14b FamFG entstehenden Anforderungen und unter Beachtung des Erfordernisses gemäß § 2 Abs. 3 ERVV ist das Modul Sonstige Anträge in XNotar geschaffen worden. Mit diesem neuen XNotar-Modul können Sie sonstige Anträge, insbesondere aus den Bereichen Familienrecht, Nachlassrecht, Betreuungsrecht, in elektronischer Form an die Amtsgerichte zu übermitteln. Das Modul finden Sie seit dem 1. Januar 2022 in der Navigationsleiste von XNP unterhalb der Module Handelsregister und Grundbuch.

Weitere Informationen zum Modul "Sonstige Anträge" finden Sie in der Onlinehilfe.

Wo finde ich aktuelle Informationen zu Wartungsarbeiten oder Störungen?

Aktuelle Informationen zu Wartungsarbeiten oder Störungen finden Sie auf unserer Meldungsseite: Meldungen zu bestehenden Störungen.

Welche PIN benutze ich wofür - und wo finde ich diese in meinen Unterlagen?

Einen schnellen Überblick über alle in XNP relevanten PINs und ihre einzelnen Funktionen finden Sie hier: Überblick und Begriffsabgrenzung der PINs in XNP.

Wir sind eine Sozietät - Wie werden die Mitarbeitenden einer Sozietät im SDV angelegt?

Mitarbeitende in Sozietäten arbeiten regelmäßig für alle in der Sozietät bestehenden Amtstätigkeiten (also für alle Notarinnen und Notare der Sozietät). Um nicht mehrere Benutzer pro Mitarbeitendem und Amtstätigkeit zu führen, ist es möglich, die Mitarbeitenden einmalig innerhalb einer Amtstätigkeit der Sozietät anzulegen und in der anderen Amtstätigkeit der Sozietät entsprechend als Mitarbeitender zuzuordnen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Onlinehilfe unter Einrichten und Berechtigen von Mitarbeitenden.

Wie werden Notarvertreterinnen und Notarvertreter im SDV angelegt?

In XNP ist immer eine persönliche Anmeldung notwendig, auch für Notarvertreterinnen und Notarvertreter. Dies geschieht u.a. mit Blick auf das einzuführende Elektronische Urkundenarchiv.

Derzeit ist es noch erforderlich, dass Sie den oder die bei Ihnen Vertretenden im Stammdatenverzeichnis (SDV) als Mitarbeiter anlegen. Hierfür ist lediglich der Vor- und Nachname (und ggf. Titel) erforderlich.

In der Praxis wird es sich dabei anbieten, als Mailadresse die zentrale Büroadresse zu hinterlegen. Die Zugangsdaten können Sie oder Ihre Mitarbeiter dann zu Beginn der Vertretung aushändigen.

Nach Beendigung der Vertretung können Sie den Eintrag im SDV entweder beibehalten, löschen oder mit einer neuen Vertretung im SDV „überschreiben“ - ganz wie es für Ihre Büroabläufe am passendsten erscheint.

Weiterführende Informationen zur Einrichtung und Berechtigung von Nutzern finden Sie u.a. in der Onlinehilfe unter Einrichten und Berechtigen von Mitarbeitenden

Hinweis:

Mit Verfügbarkeit der neuen, fernsignaturfähigen Chipkarten ändert sich die Vorgehensweise bei Notarvertretungen grundlegend. Nähere Informationen können Sie dem Rundschreiben der Bundesnotarkammer Nr. 14/2021 entnehmen.

Kann ich über XNP oder das neue XNotar Registrierungen im ZVR beantragen?

Über die Startseite von XNP gelangen Sie zur ZVR-Anwendung. Im ZVR können Sie unter dem Menüpunkt „XML-Upload“ eine von Ihrer Notarsoftware erzeugte vollständige XML-Datei hochladen.

Nicht mehr angeboten wird die Möglichkeit, von der Notarsoftware erzeugte unvollständige XML-Dateien in XNotar zu vervollständigen und sie dann über XNotar zum ZVR einzureichen. Sofern eine Notarsoftware keinen vollständigen XML-Dateisatz erzeugen kann, erfordert die Registrierung im ZVR daher eine manuelle Dateneingabe über den Online-Zugang des ZVR.

Kann ein in einer Notarsoftware erstellter Vorgang über eine Schnittstelle in XNotar aufgerufen werden?

Eine Schnittstelle in der Form, dass XNotar direkt aus der Notarsoftware aufgerufen werden kann, gibt es nicht.

Sie haben die Möglichkeit des Imports von mit einer Notarsoftware generierten Anmeldungen bzw. Anträgen in entsprechender Verzeichnisstruktur.

Die durch die Notarsoftware generierten und lokal gespeicherten Vorgänge können durch die Aktion „Importieren“ in die XNotar-Module Handelsregister und Grundbuch importiert werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Onlinehilfe unter Lokal gespeicherte Registeranmeldung nach XNotar-HR importieren und analog für das Grundbuchmodul unter Lokal gespeicherten Grundbuchantrag nach XNotar-GB importieren

Wird der XKR-Kostenrechner auch nach der Umstellung weiterhin zur Verfügung stehen?

Aufgrund der hohen Nachfrage aus der Praxis wird der XKR-Kostenrechner auch nach der Umstellung auf das neue XNotar zur Verfügung stehen.

Er kann - wie bisher - als Web-Anwendung unter https://xkr.bnotk.de aus dem Notarnetz mit einer Benutzerkennung und einem Kennwort genutzt werden.

Ihr Systembetreuer oder Ihr Notarsoftwarehersteller hat eine Frage?

Wichtige Informationen und Antworten finden diese in unserer Onlinehilfe unter Administrationshandbuch.

Wir unterstützen Sie mit unserer umfangreichen Onlinehilfe und Erklärvideos!

Nutzen Sie gerne unsere detaillierten Anleitungen:

Online-Hilfe zu XNotar

Online-Hilfe zur Basisanwendung XNP

Dort finden Sie im Bereich der FAQ ebenfalls Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nutzen Sie auch unsere hilfreichen Erklärvideos zu den Themen:

  • Sie sind neu in XNP und XNotar?
  • Registeranmeldung von A bis Z
  • XNP und die Module des neuen XNotar
  • Die Signatur in XNotar
  • Notarvertreterverwaltung

Und wenn das nicht weiterhilft, steht Ihnen unser technischer Support gerne zur Verfügung!

Kontaktdaten technischer Support:

E-Mail: xnotar(at)notarnet.de

Telefon: 0800 3 550300

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