XNP prüft bei der Anmeldung, ob Sie über eine XNotar-Lizenz verfügen. Falls ja, erscheinen die XNotar-Module ab Beginn Ihrer Vertragslaufzeit automatisch in der Menüleiste von XNP. Sie brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Onlinehilfe unter Nutzung lizenzpflichtiger Funktionen
Einrichten und Berechtigen im Stammdatenverzeichnis XNP – und damit auch das darin modular enthaltene XNotar – öffnet sich nur nach persönlicher Anmeldung. Über Benutzerverwaltung in XNP können Sie Ihren XNP-Nutzern (also v.a. Ihren Mitarbeitenden) jetzt schon die erforderliche Zugangsberechtigung (Nutzername und Passwort) verleihen. Online-Hilfe: Benutzerverwaltung
Prüfung Ihrer Systemvoraussetzungen Ihre Hard- und Software sollte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Mit Blick auf das Elektronische Urkundenarchiv hat die Bundesnotarkammer die Systemvoraussetzungen in einem Rundschreiben vom 5. September 2019 für Sie bzw. Ihren Systembetreuer zusammengefasst. Diese gelten auch für das neue XNotar. Die Voraussetzungen finden Sie auch hier: Online-Hilfe: Systemanforderungen
Zu Ihrer Unterstützung bei der Erfüllung der durch die Einfügung von § 14b FamFG entstehenden Anforderungen und unter Beachtung des Erfordernisses gemäß § 2 Abs. 3 ERVV ist das Modul Sonstige Anträge in XNotar geschaffen worden. Mit diesem neuen XNotar-Modul können Sie sonstige Anträge, insbesondere aus den Bereichen Familienrecht, Nachlassrecht, Betreuungsrecht, in elektronischer Form an die Amtsgerichte zu übermitteln. Das Modul finden Sie seit dem 1. Januar 2022 in der Navigationsleiste von XNP unterhalb der Module Handelsregister und Grundbuch.
Weitere Informationen zum Modul "Sonstige Anträge" finden Sie in der Onlinehilfe.
In XNP ist immer eine persönliche Anmeldung notwendig, auch für Notarvertreterinnen und Notarvertreter. Notarvertretungen werden im Notarverzeichnis eingetragen und hierüber auch entsprechende Berechtigungen erteilt.
Über die Startseite von XNP gelangen Sie zur ZVR-Anwendung. Im ZVR können Sie unter dem Menüpunkt „XML-Upload“ eine von Ihrer Notarsoftware erzeugte vollständige XML-Datei hochladen.
Nicht mehr angeboten wird die Möglichkeit, von der Notarsoftware erzeugte unvollständige XML-Dateien in XNotar zu vervollständigen und sie dann über XNotar zum ZVR einzureichen. Sofern eine Notarsoftware keinen vollständigen XML-Dateisatz erzeugen kann, erfordert die Registrierung im ZVR daher eine manuelle Dateneingabe über den Online-Zugang des ZVR.
Eine Schnittstelle in der Form, dass XNotar direkt aus der Notarsoftware aufgerufen werden kann, gibt es nicht.
Sie haben die Möglichkeit des Imports von mit einer Notarsoftware generierten Anmeldungen bzw. Anträgen in entsprechender Verzeichnisstruktur.
Die durch die Notarsoftware generierten und lokal gespeicherten Vorgänge können durch die Aktion „Importieren“ in die XNotar-Module Handelsregister und Grundbuch importiert werden.
Ihr Systembetreuer oder Ihr Notarsoftwarehersteller hat eine Frage?
Die gesuchten Informationen und Antworten sind in unserer Onlinehilfe unter Administrationshandbuch zu finden.
Wir unterstützen Sie mit unserer umfangreichen Onlinehilfe und Erklärvideos!
Nutzen Sie gerne unsere detaillierten Anleitungen in der Onlinehilfe zu XNotar und zur Basisanwendung XNP. Im FAQ-Bereich der Onlinehilfe finden Sie ebenfalls Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Nutzen Sie auch unsere hilfreichen Erklärvideos zu den Themen:
Sie sind neu in XNP und XNotar?
Registeranmeldung von A bis Z
XNP und die Module des neuen XNotar
Die Signatur in XNotar
Sie haben weitere Fragen? Unser technischer Support steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt zum technischen Support unter: E-Mail-Adresse: xnotar(at)notarnet.de Telefonnummer: 0800 3 550300