eNoVa
Notarinnen und Notare übernehmen schon heute als "One-Stop-Shop" die gesamte Kommunikation im Vollzug von Immobilienverträgen mit Gerichten, Behörden, Finanzämtern und weiteren Beteiligten. Mit dem XNotar-Modul eNoVA wird dieser Prozess Schritt für Schritt konsequent digitalisiert.
Mit eNoVa starten
Beginnen Sie jetzt mit dem elektronischen Notar-Verwaltung-Austausch.
Die Vorteile auf einen Blick:
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Durch die digitale Übermittlung von Urkunden, Anträgen und Mitteilungen zwischen Notaren und Behörden verkürzt sich der Vollzug.
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Einheitliche digitale Standards und sichere Übertragungswege sorgen für nachvollziehbare, überprüfbare Abläufe.
- Der vollständige oder weitgehend elektronische Datenaustausch ersetzt Papierdokumente und reduziert Fehlerquellen.
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Die sichere Verarbeitung sensibler Daten im Rahmen staatlich verantworteter Kommunikation wird gewährleistet.
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Notarinnen und Notare leisten einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau und können schneller und effizienter agieren.
Voraussetzungen & Informationen
Zentrale Funktionen von eNoVa
Phase I: Mitteilungen an Gutachterausschüsse – digital und effizient
Mittels eNoVA können die für die Mitteilung an den Gutachterausschuss relevanten Daten (z. B. Angaben zum Vertragsgegenstand, zu den Beteiligten, die Urkundenabschrift) in strukturierter Form erfasst werden. Um Mehrfacheingaben zu vermeiden, gibt es bereits XNP-interne Schnittstellen zum Urkundenverzeichnis und zum Modul Grundbuch.
Phase II: Elektronische Veräußerungsanzeige einfach und digital versenden
Am 19. Januar 2026 startet der digitale Versand der Veräußerungsanzeige Grundbesitz / Gesellschaftsanteile an das Finanzamt. Die elektronische Übermittlung ist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes freiwillig. Zur Einführung bieten wir Ihnen Online-Schulungen an.
Phase III: Genehmigungen & Unbedenklichkeitsbescheinigung in Planung
Vorkaufsrechtsanfragen, Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstücksverkehrsgesetz und der Grundstücksverkehrsordnung, sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sollen elektronisch übermittelt werden. Der Zeitpunkt der Bereitstellung richtet sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Schnittstellen zur Notarsoftware
Eine Schnittstelle für eine Anbindung an eine Notariatssoftware ist bereits in der Entwicklung. Es sollen möglichst viele Daten importiert werden, um doppelte Eingaben zu vermeiden und den Ablauf effizienter zu gestalten.
Mit der Erfüllung der verschiedenen Phasen im Rahmen der Einführung des elektronischen Notar-Verwaltung-Austauschs wird der digitale Vollzug schrittweise zu einem flächendeckenden Standard im notariellen Alltag – und zu einem zentralen Instrument des Bürokratieabbaus.
eNoVa Schulungstermine
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist die elektronische Übermittlung freiwillig. Die geplanten Starttermine für die Empfangsbereitschaft je nach Bundesland sowie angebotene Schulungstermine sind wie folgt:
| Bundesland | Startdatum | Schulungstermine |
| Hessen, NRW, Sachsen-Anhalt | 19.01.2026 | Freitag 16.01.2026, 10 Uhr Dienstag 20.01.2026, 11 Uhr Mittwoch 21.01.2026, 14 Uhr |
| Hamburg | 16.02.2026 | Freitag 13.02.2026, 10 Uhr Dienstag 17.02.2026, 11 Uhr |
| Baden-Württemberg | 16.03.2026 | Freitag 13.02.2026, 10 Uhr Dienstag 17.02.2026, 11 Uhr |
| Niedersachsen, Sachsen, Thüringen | 15.04.2026 | Wird noch bekannt gegeben |
| Bayern, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein | 01.05.2026 | Wird noch bekannt gegeben |
| Berlin | 01.06.2026 | Wird noch bekannt gegeben |
Die angebotenen einstündigen Online-Schulungen sind kostenlos und können bei Bedarf auch mehrmals besucht werden. Der Link zu den Online-Schulungen ist wie folgt: https://vimeo.com/event/5341298/7c7321eb00.


